AGB – Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen fĂĽr Fotoproduktionen von Thomas Jahn Photography.
1. Allgemeines
Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Thomas Jahn erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. ”Lichtbilder” i.S. dieser AGB sind alle vom Thomas Jahn hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Negative Dia-Positive, Papierbilder, Still-Videos, elektronische Stehbilder in digitaler Form, Videos, usw.).
2. Urheberrecht
Dem Thomas Jahn steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtgesetzes zu. Die vom Thomas Jahn hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber. Der Besteller eines Bildnisses hat kein Recht, ohne Zustimmung von Thomas Jahn das Lichtbild zu vervielfältigen oder zu verbreiten. § 60 Urheberrechtsgesetz wird ausdrücklich abbedungen.
Bei der Verwertung der Lichtbilder kann Thomas Jahn verlangen, als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namennennung berechtigt Thomas Jahn zur Schadenersatzforderung. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% des Honorars. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Thomas Jahn ist berechtigt, bei ihm bestellte Bildnisse zu eigenen Werbezwecken zu verwenden. Der Besteller gibt insofern seine Einwilligung gemäß § 22 KUG. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum von Thomas Jahn. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Bezahlung.
3. Zahlungs- und Lieferbedingungen
Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale berechnet, Die Preise sind Endkundenpreise. Es wird kein MwSt. ausgewiesen. Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. Rechnungen sind sofort ohne Abzug zahlbar; das Rechnungsdatum entspricht dem Lieferdatum. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von Thomas Jahn. Thomas Jahn ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages der Dienste Dritter (z.B. Fotolaborarbeiten) zu bedienen. Hat der Kunde Thomas Jahn keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung des Bildmaterials gegeben, sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen nach Ablieferung des Bildmaterials schriftlich anzuzeigen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.
4. Haftung
Thomas Jahn übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechtenabgebildeter Personen oder Objekte, außer es wird eine entsprechend unterschriebene Release-Vereinbarung beigefügt. Ein Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z.B. für abgebildete Werke bildender Kunst, etc. oder die Einholung von Genehmigungen, z.B. bei Museen, etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde versichert, das er an allen an Thomas Jahn übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf einer Verletzung der o.g. Pflichten beruhen, trägt in jedem Fall der Kunde.
5. Nebenpflichten
Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Thomas Jahn übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- oder Reproduktionsrecht besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf die Verletzung dieser Pflicht beruhen, Trägt der Auftraggeber. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmeobjekte rechtzeitig zur Verfügung zu stellen und unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Holt der Auftraggeber nach Aufforderung die Aufnahmeobjekte nicht spätestens nach 2 Werktagen ab, ist Thomas Jahn berechtigt, gegebenenfalls Lagerkosten zu berechnen oder bei Blockierung seiner Studioräume die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers auszulagern. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Aufnahmegegenstände gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl, etc. zu versichern.
6. Leistungsstörungen, Ausfallhonorar
Hat der Auftraggeber dem Thomas Jahn keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen hinsichtlich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Nebenkosten zu tragen. Thomas Jahn behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
Überlässt Thomas Jahn dem Auftraggeber mehrere Lichtbilder zur Auswahl, hat der Auftraggeber die nicht ausgewählten Lichtbilder innerhalb einer Woche auf eigene Kosten und Gefahr zurückzusenden. Für Verlust oder Beschädigung kann Thomas Jahn Schadenersatz bis zur Höhe seines Honorars und der entstandenen Kosten verlangen. Wird ein Auftrag nach Vertragsabschluss innerhalb der Frist von 14 Tagen durch den Auftraggeber in Schriftform gekündigt, wird eine Gebühr für die erbrachte Dienstleistung in Höhe von 20% des vereinbarten Honorars dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Wird ein Auftrag nach Vertragsabschluss nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen durch den Auftraggeber in Schriftform gekündigt und ohne Verschulden von Thomas Jahn nicht ausgeführt, so steht ihm ein Ausfallhonorar in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars zu. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann Thomas Jahn eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
7. Datenschutz
Thomas Jahn speichert personenbezogene Kundendaten nur insoweit, als dies zur Durchführung des Auftrags und der daraus resultierenden Kundenpflege erforderlich ist. Alle erhobenen Kundendaten werden unter den einschlägigen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Eine Weitergabe der gespeicherten Daten an Dritte erfolgt ausschließlich zu Zwecken der Auftragserfüllung. Eine darüber hinausgehende Weitergabe der Kundendaten an Dritte erfolgt nicht.
8. Digitale Fotografie
Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder von Thomas Jahn auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Thomas Jahn. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
9. Gerichtsstand / Sonstiges
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist für beide Vertragsparteien, soweit diese Vollkaufleute sind, ausschließlich Darmstadt. Dies gilt auch bei Leistungen und Lieferungen im Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit/Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.
Thomas Jahn Photography
Thomas Jahn
Posener StraĂźe 15
64584 Biebesheim am Rhein
Telefon: +491799283555
Homepage: http://www.thomasjahnphoto.com